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Carl-Friedrich-Gauß |
Unsere Schule
SchulordnungWir sind eine Gemeinschaft, in der gutes Zusammenleben nur gelingt, wenn sich alle an bestimmte Regeln halten. Verhalte dich daher in der Schule so, wie sich andere dir gegenüber verhalten sollen. Wir begegnen einander mit Freundlichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft und respektieren fremdes Eigentum. Beschimpfungen, Erpressung, Bedrohungen und körperliche Gewalt widersprechen diesen Grundsätzen. Wir verhalten uns umweltbewusst und schützen Tiere und Pflanzen. Wir schonen die Schulhofanlagen, das Schulgebäude und seine Einrichtung. Wir beachten die Schulordnung:1. Alle Schülerinnen und Schüler benutzen den kürzesten zumutbaren Weg von zu Hause zur Schule und zurück (aus versicherungstechnischen Gründen). 2. Fehlverhalten auf dem Schulweg und in der Schule kann zu Ordnungsmaßnahmen der Schule führen. 3. Wir suchen erst ab 7.30 Uhr die Klassenräume auf. Die 5-Minuten-Pause wird im Gebäude verbracht. Wir dürfen das Schulgelände zwischen Unterrichtsbeginn und -ende nicht verlassen. Zum Toben ist der Pausenhof da. Wir nutzen die 5-Minuten-Pause zur Vorbereitung (Raum wechseln, Geräte holen, Schulsachen für die kommende Stunde bereithalten etc.). Die Klassen oder Gruppen, die in Fachräumen Unterricht haben (Hauswirtschaft, Physik, Biologie, Kunst, Werken, Sport, Schwimmen), warten in der Pausenhalle und gehen mit der Lehrerin oder dem Lehrer in die entsprechenden Räume. Für den Schwimm- und den Musikunterricht gilt eine Sonderregelung. 4. Während der Freistunden steht nur die Pausenhalle zur Verfügung. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. Wir verhalten uns leise (Hausaufgaben, lesen, spielen) und stören nicht den Unterricht anderer. 5. Ballspiele sind nur auf dem Bolzplatz erlaubt. 6. Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrerin oder Lehrer in der Klasse ist, hat der Klassensprecher die Aufgabe, dies im Lehrerzimmer oder im Sekretariat zu melden. 7. Eine Klasse übernimmt wöchentlich den Mülldienst. 8. Jede Klasse, die einen Raum benutzt hat, ist für Ordnung und Sauberkeit in dem Raum und für das Inventar verantwortlich. Die unterrichtende Lehrerin oder der unterrichtende Lehrer verlässt als Letzte(r) die Klasse und schließt sie ab. 9. Nach dem Schwimmunterricht verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Schwimmhalle, auch wenn Unterrichtsschluss ist. Der Besuch von Gaststätten und Cafes ist nicht gestattet. 10. Das Rauchen auf dem Schulweg, auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ist laut Gesetz verboten. Bei Nichtbeachtung werden die Eltern informiert und es erfolgen Ordnungsmaßnahmen.
11. Um einen störungsfreien Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten,
darf während des Unterrichts 12. Das Betreten der Dächer ist verboten. |
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| Carl-Friedrich-Gauß-Hauptschule - Kanalstraße 45 - 27404 Zeven - Telefon: 04281/2323 | ||